Hessische Kommunale Jobcenter meistern historischen Rechtskreiswechsel

„Beispiellos “, so formuliert Prof. Dr. Jan Hilligardt, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages (HLT), die Herausforderungen, die im Zuge der Ukraine-Krise auf die Träger der Grundsicherung in Hessen zugekommen sind. „Nie zuvor galt es, in so kurzer Zeit, eine so große Personenzahl in die Rechtskreise des SGB II und SGB XII zu überführen“. In Hessen sind insgesamt 16.102 Personen von diesem Rechtskreiswechsel betroffen.

Seit dem 1. Juni 2022 tragen bundesweit die Jobcenter gemeinsam mit den Kreissozialämtern die Verantwortung für die Geflüchteten aus der Ukraine. Erst am 27. Mai 2022 hatte der Gesetzgeber diesen Übergang beschlossen. „Für dieses Szenario existierte keine Blaupause, an der wir uns hätten orientieren können“, so Hilligardt – entsprechend sei in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor Ort ein Höchstmaß an Flexibilität, Improvisationsvermögen und Einsatzwillen erforderlich gewesen, um das wichtigste Ziel zu erreichen – „kein Betroffener darf in eine Leistungslücke fallen – der nahtlose Leistungsbezug über Rechtskreise hinweg hatte und hat die höchste Priorität.“

Kommunikation als kritischer Faktor

Neben offenen rechtlichen und finanziellen Fragen sind die Beschäftigten der hessischen Kommunalen Jobcenter in diesen Tagen vor allem kommunikativ gefordert. „Der Rechtskreiswechsel ist ein komplexer Vorgang, der sich den Menschen nicht intuitiv erschließt“, erläutert Hilligardt. So entstanden vor Ort binnen kürzester Zeit angepasste Anträge, Informationsangebote, mobile Beratungsangebote und vieles mehr. In zehntausenden Einzelgesprächen – häufig zwischen Tür und Angel – galt es zu erklären, zu unterstützen und häufig auch zu beruhigen. Dass der Rechtskreiswechsel unter diesen Vorgaben und in dieser Form gelingt, liegt vor allem am starken Einsatz und der hohen Flexibilität der Jobcenter-Beschäftigten in Hessen. Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt . „Nach der Flüchtlingswelle von 2015 und zwei Jahren Corona-Pandemie steht die Sozialverwaltung bereits vor dem dritten fundamentalen Belastungstest “, konstatiert der Geschäftsführende Direktor, der im Namen des Hessischen Landkreistages den beteiligten Mitarbeitenden seine Anerkennung zollt: „Das sieht man in der Öffentlichkeit häufig nicht, wie viele Überstunden und Sonderschichten in den Jobcentern geleistet werden. Für dieses Engagement möchte ich ausdrücklich Danke sagen“, so der kommunale Spitzenvertreter, der ferner bei Geflüchteten, Kommunen, Ehrenamtlichen Betreuern, Arbeitgebern, Vermietern und sonstigen Akteuren um Verständnis dafür wirbt, wenn aktuell manches länger dauert oder sich noch nicht so eingespielt hat. Er ist davon überzeugt, dass hessenweit alle Verantwortlichen mit Hochdruck an guten Lösungen arbeiten. Einen Erfolgsfaktor dafür sieht Herr Prof. Dr. Hilligardt in der besonderen Struktur der Kommunalen Jobcenter. „Flache Hierarchien, starke lokale Netzwerke und eine ausgeprägte `hands on´-Mentalität machen in dieser Krise den Unterschied!“

Lage im Main-Kinzig-Kreis

„Was Hessen-weit gilt, können wir auch für unsere Region bestätigen“, so Beate Langhammer, Vorstandsvorsitzende des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) im Main-Kinzig-Kreis, der alle Aktivitäten im Kontext der Ukraine-Krise unter dem Akronym ORIANKA (Orientierung, Ankommen, Arbeiten) bündelt. „Unser Ansatz war von Anfang an, vor Ort bei den bisher rund 2.500 ukrainischen Geflüchteten im SGB-II-Leistungsbezug Präsenz zu zeigen. So haben wir bei 22 Veranstaltungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises 1.200 Erst-Assessments durchgeführt.“ Ferner habe das Kommunale Jobcenter eine Zentrale Organisationseinheit neu errichtet, um die Erstantragsbewilligung und laufende Leistungsgewährung für Ukrainer*innen dort zu bündeln. Mit einem online-Antrag, der unter anderem in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehe, habe man sehr gute Erfahrungen gesammelt. Susanne Simmler, Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin ergänzt: „Wir holen mit transparenter Kommunikation die Rathäuser mit ins Boot, bei denen gerade am Anfang viele Menschen vorstellig wurden.“ Auch die ehrenamtlich Engagierten spreche man gezielt an, da diese häufig wichtige Distributoren in die Geflüchteten-Communities seien. Sie resümiert: „Klar hat nicht immer alles auf Anhieb in dieser Ausnahmesituation funktioniert. Aber mit Pragmatismus, Geduld und gegenseitigem Verständnis haben wir bislang noch alle Knoten durchgehakt.“

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken. Sie liegt bei einer Quote von 3,3 Prozent. Das entspricht im Juli 2022 exakt 7.563 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 25.086 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Juli 314 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 669. Im gleichen Zeitfenster nahmen 740 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

 

Das Jobcenter des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) ist als Tochter des Main-Kinzig-Kreises dafür verantwortlich, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu gewähren. Ferner qualifiziert es Arbeitsuchende für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und vermittelt diese in eine möglichst sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II operieren die rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Maintal, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Im Unterschied zur Agentur für Arbeit, die als Bundesbehörde für Empfänger von Arbeitslosengeld I zuständig ist, agiert das KCA-Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung. Unser Partner ist dabei die ebenfalls kreiseigene Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (aQa), die als Träger im Auftrag des KCA-Jobcenters Maßnahmen durchführt.